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Liefer - und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Verein- barungen ( z.B. Einkaufsbedingungen unserer Kunden ) bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 10 tagen werden 2 % Skonto gewährt. Bei Nicht- einhaltung dieser Termine behalten wir uns eine Skontonachforderung bzw. Berechnung von Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum vor. Die Preise gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferung

3.1 Angegebene Lieferfristen sind annähernd und beginnen erst nach abschließender Klärung aller Ausführungseinzelheiten in technischer und kaufmännischer Hinsicht und vertragsgemäßer Erfüllung vorhergehender Verpflichtungen. Lieferfristen geben wir nach bestem Wissen, aber ohne Verbindlichkeit an. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

3.2 Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Nicht abgerufene, aber bereitgestellt gemeldete Ware kann auf Kosten und Risiko des Käufers entweder eingelagert oder abgesandt werden.

3.4 Wir sind berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung auszuwählen.

3.5 Abrufaufträge müssen innerhalb von 12 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt von uns automatisch die Restlieferung.

3.6 Annullierungen von Aufträgen durch den Besteller brauchen von uns nicht akzeptiert zu werden. Falls wir aus Kulanz einer solchen doch zustimmen, bedarf es in jedem Fall unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung. Grundsätzlich sind hiervon Waren ausgeschlossen, die ganz kundenspezifisch bestellt wurden. Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 %.

4. Höhere Gewalt

4.1 Transport- und Versorgungsschwierigkeiten, Streik, behördliche Verbote usw. unterbrechen die Fristen und verlängern diese um eine angemessene Anlaufzeit.

4.2 Sollte es uns aus irgendeinem Grund außerhalb unseres Einflussbereichs unmöglich sein, die Lieferung auszuführen, so sind wir von jeder Verpflichtung entbunden.

5. Gewährleistung

5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu un- tersuchen. Offensichtliche Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich angezeigt werden. Andernfalls können Rechte daraus nicht abgeleitet werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist Umtausch oder Instandsetzung der betrof- fenen Teile. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für unsachgemäßen Einsatz oder nachlässige Behandlung sowie natürliche Veränderungen.

6. Versand / Gefahrenübernahme / Rücksendungen

6.1 Alle Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Spedition, Bahn, Post, Überbringerdienste oder eigene Fahrzeuge.

6.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlassen hat. Wenn wir die Sendung gegen Transportschäden versichern sollen, behalten wir uns eine Berechnung der Kosten vor.

6.3 Für Warenrücksendungen übernimmt der Käufer jede Gefahr bis zum Eingang in unserem Betrieb.

6.4 Warenrücknahme erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung unter Anrechnung von Bearbeitungskosten.

7. Sonderanfertigungen

7.1 Wir behalten uns fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % der bestellten Menge vor.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Wechsel und Schecks gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Zahlung.

8.2 Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu.

Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verar- beitung, so überträgt der Käufer uns bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Die demzufolge entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne 8.1.

8.3 Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware, Gel- tendmachung der Forderung bei Dritten insbesondere verlangen, wenn

a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,

b) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird,

c) vereinbarte Zahlungsziele 14 Tage überschritten werden,

d) sonstige Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Es gilt deutsches Recht.

9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Langenhagen.

9.3 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hannover.

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